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Auszug - Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Föhrden-Barl  

 
 
04/2019/015 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:27 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu.

 

Hinweis:

In der neuen Satzung ab 01.01.2020 unter dem § 4 Abs. 3 Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen muss es § 6 heißen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0