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Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2020 zu.
Hinweis: In der neuen Satzung ab 01.01.2020 unter dem § 4 Abs. 3 Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen muss es § 6 heißen. Abstimmungsergebnis:
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