Bürgerinformationssystem
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Es wird dem Bürgermeister ein Schreiben von Frau Müller mit Datum vom 15.09.2019 vorgelegt. Frau Müller legt Einspruch zur neuen Hundesteuersatzung ein.
In der neuen Hundesteuersatzung ist es geplant, dass der bisherige § 6 der Hundesteuersatzung keine Ermäßigung mehr im Bereich der Zwingersteuer vorsieht. Dieses ist eine Vorgabe durch die letzte Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes im Sommer 2018.
Weiterhin möchte der Gemeindevertreter Herr Humfeldt den neuen § 11 f) der Hundesteuersatzung erläutert bekommen. Hier geht es um das Thema Datenverarbeitung durch Tierschutzvereine.
Die Gemeindevertretung möchte die o.g. Sachverhalte klären lassen und vertagt die Angelegenheit. Abstimmungsergebnis:
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