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Auszug - Anpassung an die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes  

 
 
06/2013/028 konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Forsthaus Hitzhusen
Ort: Hauptstraße 18, 24576 Hitzhusen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0