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Auszug - B 6 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"  

 
 
02/2019/031 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für

den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)

 

1. Die Entwürfe

 

des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns), des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

entsprechend der Abwägung unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0