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Auszug - Einführung eines 2. Gerätewartes für die Freiwillige Feuerwehr Bimöhlen  

 
 
02/2019/031 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeinde stimmt der Einführung eines 2. Gerätewartes mit Wirkung vom 01.01.2020 zu. Gleichzeitg stimmt die Gemeinde der wie im Antrag vorgeschlagenen Zuständigkeits-regelung zu, wonach ein Gerätewart für die Wartung und Pflege inklusive Beladung des LF 16/12 zuständig ist und ein Gerätewart für die Wartung und Pflege inklusive Beladung des TSF sowie des in Bimöhlen stationierten und zur Nutzung überlassenen MTW der Jugendfeuerwehr Bad Bramstedt-Land.

 

Die Gerätewartentschädigung wird auf Grundlage der in der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (EntschädigungsRichtl-fF) festgesetzten Höchstbeträge entsprechend nach der Zuständigkeit der jeweiligen Gerätewarte für die Wartung und Pflege der jeweiligen Fahrzeuge gezahlt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0