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Beschluss: Die Gemeinde stimmt der Einführung eines 2. Gerätewartes mit Wirkung vom 01.01.2020 zu. Gleichzeitg stimmt die Gemeinde der wie im Antrag vorgeschlagenen Zuständigkeits-regelung zu, wonach ein Gerätewart für die Wartung und Pflege inklusive Beladung des LF 16/12 zuständig ist und ein Gerätewart für die Wartung und Pflege inklusive Beladung des TSF sowie des in Bimöhlen stationierten und zur Nutzung überlassenen MTW der Jugendfeuerwehr Bad Bramstedt-Land.
Die Gerätewartentschädigung wird auf Grundlage der in der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (EntschädigungsRichtl-fF) festgesetzten Höchstbeträge entsprechend nach der Zuständigkeit der jeweiligen Gerätewarte für die Wartung und Pflege der jeweiligen Fahrzeuge gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
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