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Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
1. Für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt:
Wohnbebauung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde möchte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann nach dem § 13 b BauGB-Verfahren entfallen. Die Gemeinde möchte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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