Bürgerinformationssystem
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Eingangs gibt Herr Stölting Hintergrundinformationen über einen von der Therapiehilfe Bad Bramstedt, mit Schreiben vom 14.03.2019 an die Stadt Bad Bramstedt gerichteten Antrag auf Förderung eines therapeutischen Gruppenangebots für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien. In einem heute von Amtsvorsteher Klinger und Herrn Stölting mit der Bürgermeisterin der Stadt Bad Bramstedt, Frau Jeske, geführten Gespräch wurde mitgeteilt, dass derzeit viele Kinder aus dem Amtsbereich das o. g. therapeuthische Gruppenangebot in Anspruch nehmen. Insofern wurde von Frau Jeske die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit das Amt bzw. die amtsangehörigen Gemeinden sich an dem beantragten jährlichen Zuschuss von jeweils 4.986 € beteiligen können. Nach einer Aussprache empfiehlt der Finanzausschuss im Hinblick darauf, dass auch Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien des Amtsgebietes das therapeuthische Gruppenangebot der Therapiehilfe nutzen, für das Jahr 2020 eine einmalige Zuschussbeteiligung von maximal 2.500 € vorzunehmen. Abstimmungsergebnis:
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