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Unter § 11 soll die Benutzungsgebühr für die Auswärtigen auf 150,--€ geändert werden. Unter diesen Voraussetzungen gilt der Beschlussvorschlag. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl stimmt der beigefügten Satzung über die Benutzung des Dorfhauses der Gemeinde Föhrden-Barl zu.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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