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Auszug - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet "Nördlich der Lutzhorner Straße, zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4, Flurstück 1/3)"  

 
 
12/2013/019 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss  Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde nklohr das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße, zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4, Flurstück 1/3)

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde nkloh am 13.08.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

20.06.2013 Az.: 61.00.7

IHK Lübeck über Kreis Segeberg

Keine Bedenken.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Forstbehörde über Kreis Segeberg

Keine Bedenken - Wald ist nicht betroffen.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Unterhaltung und Ausbau von Straßen

Keine Bedenken.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Bauaufsicht

Keine Stellungnahme.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Vorbeugender Brandschutz

Die erforderliche Menge für den Grundschutz der Löschwasserversorgung ist 96 m3 / Std mit einer ersten Entnahmestelle innerhalb von 80 m ab der Zufahrt. Als Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung Gl.Nr. 2135.29 - Erlass des Innenministeriums vom 30.August 2010 - IV 334 - 166.701.400 - anzugeben. Hierfür kann dann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gasund Wasserfachs e.V. (DVGW) in der jeweiligen Fassung als technische Regel herangezogen werden.

Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Räumliche Planung und Entwicklung

Keine Anregungen.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Denkmalschutz

Keine Bedenken.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Naturschutz und Landschafts-pflege

Die Aussagen zum Artenschutz sind an die aktuellen Rechtsvorschriften des Bundesnaturschutzgesetz anzupassen. Der in der Begründung genannte § 42 BNatschG ist hier nicht anwendbar. Zu berücksichtigen sind hier u.a die Vorschriften gemäß § 44 (1) und 44(5) in Verb. mit § 7 BNatSchG.

Die Rechtsgrundlagen werden korrigiert.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Wasser - Boden - Abfall

SG Abwasser SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Aus bodenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken aus Sicht des Grundwasserschutzes.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Umweltmedizin und Seuchen-hygiene

Keine Bedenken.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

./.

20.06.2013 Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg Verkehrs-ordnung

Keine Stellungnahme.

./.

17.06.2013 Az.: ---

Stadt Barmstedt

Seitens der Gemeinde Bokel keine Bedenken oder Anregungen.

./.

04.06.2013 Az.: Mönkloh-SE

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schleswig

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begrünung.

04.06.2013 Az.: ---

Wasserbeschaffungsverband „Mittleres Störgebiet“, Brokstedt

Dem DSV Stellau wurden mit Datum vom 13.5.2013 oben aufgehrte Unterlagen zur Stellungnahme des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße“ zwischen Haus Nr. 3 und Nr. 7 (Flur 4, Flurstück 1/3) zugesandt. Die Geschäftsstelle des DSV Stellau befindet sich im Hause des Wasserbeschaff-ungsverbandes „Mittleres Störgebiet“. Betroffenheiten aus Sicht des DSV Stellau bestehen nicht, da der betroffene Bereich sich nicht im Verbandsgebiet befindet.  Der guten Ordnung halber müssen wir auf den Punkt 6 o.a. Unterlagen hinweisen, unter dem die Ver- und Entsorgung für den geplanten Bebauungsplan angesprochen ist. Der Wasserbeschaffungsverband Mittleres Störgebiet ist in der Gemeinde Mönkloh versorgungspflichtig und sichert die Trinkwasserversorgung im betroffenen Bereich. Die Versorgung des künftigen B-Planes kann über die vorhandene Infrastruktur sichergestellt werden. Hinsichtlich der Löschwasser-versorgung möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein die Löschwasserversorgung eine pflichtige Selbstaufgabe der Gemeinden ist und die Bereitstellung von Löschwasser gemäß DVGW-Regelwerk W 405 nur für den Erstangriff sichergestellt werden kann. Abschließend möchten wir darum bitten, bei vergleichbaren Maßnahmen, die in unseren Geltungsbereich fallen, als Tger öffentlicher Belange beteiligt zu werden.

                 Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

06.06.2013 Az.: ---

Wege-Zweckverband, Bad Segeberg

Keinerlei Hinweise.

./.

14.06.2013 Az.: 7617

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicheume, Lübeck

Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken.  Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hauke Runge

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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