Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Satzungsbeschluss über
der Gemeinde Mönkloh
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet „nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Mönkloh am 13.08.2013 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Mönkloh beschließt
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet „nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)“ als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt und der Durchführungsvertrag beschlossen.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet „nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hauke Runge
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||