24.11.2020 Kreis Segeberg – Fachabteilung Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Unter Naturschutzbehörde, Wasser – Boden – Abfall, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde, Klimaschutz | Tiefbau Der Tiefbau ist nicht betroffen. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Bedenken. Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme Kreisplanung Keine Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Aus Sicht der Schmutzwasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Aus Sicht der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen keine generellen Bedenken. Im Bebauungsplan sollten jedoch auch in der südlichen Zufahrt (von der K30 abgehend) die geplanten Entwässerungseinrichtungen dargestellt werden, um sich den erforderlichen Flächenbedarf für z.B. Sickermulden zu sichern. Hinweis: Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. Auf den Privatgrundstücken ist die Versickerung über die belebte Bodenzone in Form von Sickermuldenflächen der Rigolenversickerung vorzuziehen. SG Gewässerschutz Keine Bedenken oder Anregungen. SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken. SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. Hinweise: Sollte bei Baumaßnahmen eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms einzuplanen sind, um die Umweltauswirkungen durch die Wasserhaltungsmaßnahme auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. SG Abfall Keine Stellungnahme. GW Geothermie Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme Sozialplanung Hinweis: Auf Seite 4, Ziele muss es unter 1. "33 zusätzliche ..." heißen (vgl. Plan-zeichnung). Seite 3 von 3 Aktuell sind die Kapazitäten in Bad Bramstedt und Umgebung zur Tagesbetreuung von Kindern nicht ausreichend. Trotz geplanter Baumaßnahmen wird dies auch für einen mittelfristigen Zeitraum so bleiben, so dass mit tatsächlicher Bebauung B10 ein Bedarf von ca. einer altersgemischten Kita-Gruppe (0-6 Jahre) entsteht. Ent-sprechende Ausbauplanungen sollten baldmöglichst und in Abstimmung mit der Stadt Bad Bramstedt und der Gemeinde Weddelbrook aufgenommen werden. Verkehrsbehörde Falls die Absicht besteht, die Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen, bedarf dies eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Aus-bau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier ggf. noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen). Klimaschutz Keine Stellungnahme | Keine Abwägung erforderlich . Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Eine Änderung der Planzeichnung ist nicht erforderlich. Da der Bereich für die Gemeinde verfügbar ist, ist eine Sicherstellung des Platzbedarfes gewährleistet. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Begründung wird um den genannten Hinweis zum DWA Arbeitsblatt ergänzt. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet. Keine Abwägung erforderlich Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Keine Abwägung erforderlich Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst. Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet. Keine Abwägung erforderlich |