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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au":
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", des Textes Teil B und der Begründung in der Fassung vom 03.03.2021, vorgestellt auf der Sitzung am 10.03.2021,
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese Abstimmungsergebnis:
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