Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Die Träger öffentlicher Belange wurden am 06.07.2021 angeschrieben und um Stellungnahme zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen gebeten. Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll. Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag ist der Tabelle und dem anliegenden Abwägungsvorschlag vom 19.08.2021 zu entnehmen.
Zur Aufstellung der 7. Änderung (als 4. Änderung begonnen, aber Nummer war schon vergeben). Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“/
und
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 06.09.2021 wie folgt abgewogen:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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