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Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
1. Die Entwürfe der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“ und die Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Siehe Abwägungsbeschluss vom 06.09.2021 – TOP 7.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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