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Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Siehe Abwägungsbeschluss vom 06.09.2021 – TOP 7.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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