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Auszug - B8 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet "südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"  

 
 
02/2021/062 16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:01 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

 

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Siehe Abwägungsbeschluss vom 06.09.2021 TOP 7.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0