Bürgerinformationssystem

Auszug - B4 2Ä - 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße"  

 
 
08/2021/062 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:15 - 22:57 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Hintergründe:

Die Gemeindevertretung Wiemersdorf hatte am 30.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße gefasst.

 

Am 01.09.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss geändert. Die ursprüngliche Überlegung, dass die Kosten der Bauleitplanung durch die Antragstellenden übernommen werden müssen, wurde durch die Gemeindevertretung wieder gestrichen. Hintergrund dafür war, dass nicht nur ein einzelnes Vorhaben hierdurch betroffen ist, sondern die Änderung das gesamte B-Plan-Gebiet betrifft.

 

Zwischenzeitlich fand am 13.09.2021 ein Gespräch mit dem beauftragten Planungsbüro statt. In diesem Gespräch ergab sich, dass das Bauleitplanverfahren auch nach den Vorschriften des § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Die Voraussetzungen sind gegeben.

Die Gemeindevertretung muss jedoch auch für diese Änderung des Aufstellungsbeschlusses einen Beschluss fassen.

 

Bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Die Gemeinde entscheidet, ob sie die frühzeitige Beteiligung durchführen möchte oder nicht.

Die Empfehlung des Planungsbüros ist, keine frühe TöB-Beteiligung, aber die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Beschluss:

1. Das Planverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet: „östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße soll als Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

2. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) kann bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entfallen. Die Gemeindevertretung beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht durchzuführen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB entfallen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung und der Erörterung soll nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Hinweis:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand schon am 3.11.2021 vor der Gemeindevertretersitzung statt.

 

5. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christine Schneider


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

---

Enthaltungen

---