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Auszug - B 12 1Ä - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf "Dorfkern" für den rückwärtigen Bereich Dorfstraße 23  

 
 
08/2021/062 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 03.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:15 - 22:57 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Bisheriger Verlauf:

Antrag 25.08.2021, Beschluss GV zur grundsätzlichen Bereitschaft am 01.09.2021

 

Beschluss zur Änderung eines Bebauungsplanes:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 12 1. Änderungr das Gebiet „"Ortskern" hier für den Bereich Dorfstraße soll wie folgt geändert werden:

Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich Dorfstraße 23

 

Es soll ein vereinfachtes Verfahren für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg,

Fachdienst 61.00 -,

umliche Planung und Entwicklung,

Hamburger Straße 30,

23795 Bad Segeberg,

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) entfällt und die Beteiligung wird gemäß § 13 Abs 2 Nr. 3 BauGB gemäß § 4 Abs 2 BauGB durchgeführt.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

6. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

7. Die Gemeinde Wiemersdorf ist nicht selbst Eigentümerin der Fläche. Insofern ist mit den Grundstückseigentümern / Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

8. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen, einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christian Schäfer


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

 

Enthaltungen

3