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Auszug - B4 Teil 2 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder"  

 
 
03/2021/023 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. r das Gebiet „östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur

 

Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

Hiervon wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs 2 und 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Ulrich Badde, Franziska Badde, Willy Clausen


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

0