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Auszug - B4 Teil 2 - Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 2 für das Gebiet "östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder"  

 
 
03/2021/023 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Borstel hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den

Beschluss gefasst, für das Gebiet „östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 2 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Borstel für den Planbereich des Bebauungsplanes

Nr. 4 Teil 2 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs.

1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine

Veränderungssperre nach 2 Jahren aer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon

vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

Die Gemeinde Borstel beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Ulrich Badde, Franziska Badde, Willy Clausen


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

0

Enthaltungen

0