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Der Ausschussvorsitzende Bernd Konrad und Herr Udo Petersen, Kreisplanungsamt Segeberg, tragen den Sachverhalt und die Hintergründe für den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 29 für das Gebiet „Ortskern – Teilbereich Nord zwischen AKN Bahnlinie und Hauptstraße“ ausführlich vor.
Vor Beratung und Abstimmung übergibt der Ausschussvorsitzende die Moderation an Ausschussmitglied Björn Hammerich. Beschluss: bei Neuaufstellung Bebauungsplan: 1. Für das Gebiet „Ortskern - Teilbereich Nord zwischen AKN Bahnlinie und Hauptstraße“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich
Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll entfallen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Stefan Mehrens, Dirk Kröger, Bernd Konrad, Tobias Hübscher, Jens Schümann Abstimmungsergebnis:
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