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Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Hintergründe / Erläuterungen: Die Gemeinde Großenaspe hat am 11.11.2008 den Bebauungsplan Nr. 13 als Satzung in Kraft gesetzt. Am 13.04.2012 hat die Gemeinde Großenaspe die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung in Kraft gesetzt. Die Gründe für die Absicht der 2. Änderung werden durch den Vorsitzenden des PUMA erläutert. Die Gründe sind:
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes:
1. Der Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet „Westlich Raiffeisenplatz, südlich Brokenlander Straße, nördöstlich der Straße Am Beek" soll im Rahmen einer 2. Änderung wie folgt geändert werden: Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich und Nachverdichtung
Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll abgesehen werden (§ 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB ).
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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