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Auszug - B13 2Ä - Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 13 2. Änderung für das Gebiet "Westlich Raiffeisenplatz, südlich Brokenlander Straße, nordöstlich der Straße Am Beek"  

 
 
16/2022/229 23. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 29.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Hintergründe / Erläuterungen:

Die Gemeinde Großenaspe hat am 11.11.2008 den Bebauungsplan Nr. 13 als Satzung in Kraft gesetzt.

Am 13.04.2012 hat die Gemeinde Großenaspe die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung in Kraft gesetzt.

Die Gründe für die Absicht der 2. Änderung werden durch den Vorsitzenden des PUMA erläutert. Die Gründe sind:

 

  1. Änderung der maximalen zulässigen Wohneinheiten von bisher vier auf sechs Wohneinheiten pro Wohngebäude.
  2. Einbeziehung des Gehweges gem. beigefügten Plan (Anlage).
  3. Die Stellplatzthematik ist noch abzuklären.

 

Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 13 r das Gebiet „Westlich Raiffeisenplatz, südlich Brokenlander Straße, nördöstlich der Straße Am Beek" soll im Rahmen einer 2. Änderung wie folgt geändert werden:

Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich und Nachverdichtung

 

  1. Änderung der maximalen zulässigen Wohneinheiten von bisher vier auf sechs Wohneinheiten pro Wohngebäude.
  2. Einbeziehung des Gehweges gem. beigefügten Plan (Anlage).
  3. Die Stellplatzthematik ist noch abzuklären.

 

Es soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und der Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll abgesehen werden (§ 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB ).

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1.                Die Vermessungskosten für den Gehweg werden von der Gemeinde Großenaspe übernommen.

 

  1.      Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Protokoll TOP 9 (82 KB)