Bürgerinformationssystem
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Hans-Hermann Schümann erläutert die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 31.08.2013 - laut anliegender Aufstellung. Abstimmungsergebnis:
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