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Auszug - Aufstellungsbeschluss der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Zwischen dem Großenasper Weg, der Landesstraße 319 und der Gärtnerstraße"  

 
 
08/2013/033 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 23.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Bürgerin Susann Wolf stellt der Gemeindevertretung das gewünschte Projekt zur Einrichtung eines Naturkinderspielplatzes im Bereich der Bäckertwied vor. Susi Greth und Frau Wolf beantworten Fragen der Gemeindevertretung. Frau Greth regt an, einen Spielplatz evtl. auszuschildern. Die Gemeindevertretung berät das Für und Wider der Lage eines Spielplatzes in der Bäckertwied oder evtl. eine Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes an der Grundschule.

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Aufstellungsbeschluss:

 

Beschluss:

1.              Der Bebauungsplan Nr. 3 r das Gebiet „Zwischen dem Großenasper Weg, der Landesstraße 319 und der Gärtnerstraße soll wie folgt vereinfacht geändert werden:

Änderung der Nutzung zu Kinderspielplatz.

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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Weiterhin fasst die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss, dass ein Spielplatz für die Gemeinde Wiemersdorf geschaffen werden soll, hält sich jedoch vorerst die Wahl des Standortes noch offen. Darüber soll in der nächsten Planungs- und Maßnahmenausschusssitzung beraten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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