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Beschluss: Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes""
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 05.09.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes""
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes""
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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