Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Weddelbrook hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Schulstraße 4 und 4 a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Weddelbrook für den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Weddelbrook beschließt folgende Satzung: Siehe Anlage (die Gebietsbezeichnung muss noch angepasst werden)
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung oder Abstimmung anwesend: Frank Meier Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||