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Auszug - Zukünftige Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Städtebaulichen Verträgen  

 
 
20/2013/021 1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, auf der Grundlage des von der Amtsingenieurin, Frau Meike Piechotta, eingereichten Verbesserungsvorschlages zukünftig beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Planungsbegünstigten für planungsbegleitende Arbeiten des Amtes Verwaltungskosten des Amtes geltend zu machen. Insofern besteht Einvernehmen, die internen Verwaltungskosten des Amtes mit pauschal bis zu 20% der Kosten abzurechnen, die als Honorar für die erforderliche Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang stehenden Planunterlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltbericht etc.) ganz oder anteilig anfallen werden.

 

r die Erhebung der internen Verwaltungskosten ist in jedem Einzelfall vorab hochzurechnen bzw. zu ermitteln, in welcher Höhe sie voraussichtlich anfallen werden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0