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Auf Empfehlung des Finanzausschusses erhebt der Amtsausschuss, die im Entwurf vorgelegte Entschädigungssatzung, mit der im § 4 Abs. 3 der Satzung die jährliche Aufwandsentschädigung der Amtsjugendwartin bzw. des Amtsjugendwartes rückwirkend ab 01.01.2012 von bisher 260 € / jährlich auf den jeweiligen Höchstsatz der Verordnung angehoben wird, zum Beschluss. Abstimmungsergebnis:
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