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Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp“
1. Die Entwürfe der 1. Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp“, des Textes Teil B und der Begründung
werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Nach Diskussion und Beratung werden Grundstücksgrößen von min. 500 m² festgesetzt und die Möglichkeit der Errichtung von Flachdächern mit aufgenommen. 2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis:
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