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Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Brüchkoppel"
1. Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Brüchkoppel", des Textes Teil B und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Dirk Mewes Abstimmungsergebnis:
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