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Beschluss: Die Gemeindevertretung Großenaspe beschießt, für das Gebiet „Scheeperredder - Kieskuhle“ eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 28 aufzustellen. Um die Planungsabsichten der Gemeinde Großenaspe für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB. Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) Diese ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB). Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Großenaspe beschließt folgende Satzung: Siehe Anlage
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter:innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 0 Personen Abstimmungsergebnis:
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