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Nach Entscheidung und Beschlussfassung des Planungs- und Maßnahmenausschusses am 19.10.2023 (TOP 6) soll durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss für die Gemeindevertretung die Empfehlung zum Beschluss ausgesprochen werden.
Beschluss: Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Abschließender Beschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ der Gemeinde Großenaspe
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 19.10.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“
die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden. Abstimmungsergebnis:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgendes Mitglied des PUMA von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -Volker Asbahr |
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