Bürgerinformationssystem

Auszug - B-Plan 10 1. vereinf. Ä. - Satzungsbeschluss  

 
 
06/2023/079 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: ehemaliger Baumarkt
Ort: Glückstädter Str. 5, 24576 Hitzhusen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 

die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10r das Gebiet „Brüchkoppel

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „Brüchkoppel

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 09.11.2023 mit folgen-

dem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 09.11.2023 , TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen): Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „Brüchkoppel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Dirk Mewes


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---