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Beschluss: Die Wahlprüfung durch den gemeindlichen Wahlprüfungsausschuss gemäß § 66 GKWO hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl in der Gemeinde Großenaspe vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nr. 4 GKWG für gültig zu erklären. Abstimmungsergebnis:
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