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Beschluss: Die am 07.11.2023 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2022 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2022 der zum Bilanzstichtag 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.765.372,76 € und einem Eigenkapital von 914.946,34 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 44.500,29 € wird gemäß § 25 Abs. 3 i. V. m. § 26 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 33,63 % beträgt.
Es wurden im Jahr 2021 Grunderwerbsteuer für das geplante Baugebiet, B-Plan 3 gezahlt. Da der Kaufvertrag jedoch rückabgewickelt wurde (Rücktritt, nicht-Durchführung , Beendigung des Bauleitplanverfahrens durch Beschluss am 08.12.2022) müsste auch auf Antrag die Grunderwerbsteuer erstattet werden vom Finanzamt, bzw. die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen. Dies soll durch das Amt (FB Finanzen) geprüft und durchgeführt werden. Laut Hinweis von Herrn Pedd muss die Rückforderung bis Ende 2023 beantragt werden.
Ergebnisprotokoll: 2023-04-10 Rückforderung Grunderwerbsteuer, FB III bis Ende 2023 Abstimmungsergebnis:
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