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Beschluss: Die Gemeindevertretung Hagen beschließt die 1. Änderung /Verlängerung der
Satzung der Gemeinde Hagen über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Plan 3 für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23, Meinhop“
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Hagen folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
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