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Auszug - Kündigung Anteile (Aktien) der SH Netz AG  

 
 
12/2024/056 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:02 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegt ein Beschlussvorschlag vor.

rgermeister Malzahn berichtet zu Beginn des TOPs, dass am Vormittag die Rückkaufwerte für die Aktien mitgeteilt wurden.

Somit würde der Rückkaufwert der gesamten Aktien, abzüglich der zu entrichtenden Kapitalertragsteuer und des darauf zu zahlenden Solidaritätszuschlages, höher sein, als das für die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens erforderliche Kapital.

 

Eine Auflösung des gesamten Aktienpaketes hätte zur Folge, dass erst nach einer Sperrfrist von 5 Jahren erneut Aktien erworben werden könnten.

Solange die Gemeinde noch Aktien hält, also bei einer Teilkündigung der Aktien, beträgt die Sperrfrist 2 Jahre.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschlit die Kündigung der Anteile der SH Netz AG anteilig im Umfang des offenen Darlehens zuzüglich anfallender Steuern (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Rückzahlung soll bis zum 15.04.2024 erfolgen. Die Kündigung soll nachrichtlich der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg und der des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Kenntnis gegeben werden.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0