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Es liegt ein Beschlussvorschlag vor. Bürgermeister Malzahn berichtet zu Beginn des TOPs, dass am Vormittag die Rückkaufwerte für die Aktien mitgeteilt wurden. Somit würde der Rückkaufwert der gesamten Aktien, abzüglich der zu entrichtenden Kapitalertragsteuer und des darauf zu zahlenden Solidaritätszuschlages, höher sein, als das für die Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens erforderliche Kapital.
Eine Auflösung des gesamten Aktienpaketes hätte zur Folge, dass erst nach einer Sperrfrist von 5 Jahren erneut Aktien erworben werden könnten. Solange die Gemeinde noch Aktien hält, also bei einer Teilkündigung der Aktien, beträgt die Sperrfrist 2 Jahre.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Kündigung der Anteile der SH Netz AG anteilig im Umfang des offenen Darlehens zuzüglich anfallender Steuern (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Rückzahlung soll bis zum 15.04.2024 erfolgen. Die Kündigung soll nachrichtlich der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg und der des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Kenntnis gegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
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