Datum der Stellungnahme, Az. Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss |
2024-04-09 Kreis Segeberg ausschließlich für den B21 2. Änderung | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung: Tiefbau Keine Bedenken. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Stellungnahme. Vorbeugender Brandschutz Aus brandschutztechnischer Sicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Für den verkehrsberuhigten Straßenbereich sind Einengungen und andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Die Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr müssen erfüllt werden. Kreisplanung Keine Anregungen. Untere Denkmalschutzbehörde Keine Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Umweltprüfung: In der Umweltprüfung werden die für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, wobei die Anlage 1 des BauGB anzuwenden ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Inhalte des Umweltberichtes sind entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammenzustellen. Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken oder Hinweise. SG Gewässerschutz Keine Bedenken. SG Bodenschutz Keine Hinweise oder Anregungen aus Sicht des Bodenschutzes. SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. SG Abfall Keine Stellungnahme. GW Geothermie Keine Stellungnahme. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Bedenken. Sozialplanung Keine Stellungnahme. Verkehrsbehörde Keine Stellungnahme. Klimaschutz Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Der Umweltbericht wird Gegenstand des nächsten Verfahrensschrittes sein. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-19 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | Zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus unserer Sicht keine Anregungen oder Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-12 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 Abs. 2 DSchG SH in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu. Der überplante Bereich befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessengebiet. Dieses archäologische Interessengebiet dient zur Orientierung, dass mit einem erhöhten Aufkommen an archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen ist. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf § 15 DSchG SH: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich in der Begründung. |
2024-03-12 Gemeinde Hardebek | Aus Hardebeker Sicht keine Einwände. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-12 Gemeinde Bimöhlen | Meinerseits keine Einwände oder Anmerkungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-13 Gemeinde Wiemersdorf | Seitens der Gemeinde Wiemersdorf bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-06 Landeskriminalamt Schleswig-Holstein | In der o. a. Gemeinde/Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Baugruben/Kanalisation/ Gas/Wasser/Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche/Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
2024-04-02 Stadt Neumünster | Wir bedanken uns für die Beteiligung in den oben genannten Verfahren. Aus Sicht des Fachdienstes Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster bestehen keine Bedenken gegen die Planungen. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-25 Untere Forstbehörde ausschließlich für den B21 2. Änderung | Nach Prüfung der Sachlage wird durch das o. g. Bauvorhaben weder Waldfläche in Anspruch genommen noch der Waldabstand nach § 24 Landeswaldgesetz – LWaldG unterschritten, da eine Waldeigenschaft weder auf der Projektfläche noch auf den angrenzenden Flächen vorhanden ist. Dementsprechend bestehen forstbehördlicherseits keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-04-09 Kreis Segeberg ausschließlich für den F31 | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung: Tiefbau Keine Bedenken. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Stellungnahme. Vorbeugender Brandschutz Siehe die brandschutztechnische Stellungnahme zum B-21, 1. Änderung 1. Beteiligung! Kreisplanung Keine Stellungnahme. Untere Denkmalschutzbehörde Keine Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Umweltprüfung: In der Umweltprüfung werden die für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Ab-satz 6 Nummer 7 und § 1a voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, wobei die Anlage 1 des BauGB anzuwenden ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Inhalte des Umweltberichtes sind entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammenzustellen. Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken oder Hinweise. SG Gewässerschutz Keine Bedenken. SG Bodenschutz Keine Hinweise oder Anregungen aus Sicht des Bodenschutzes. SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. SG Abfall Keine Stellungnahme. GW Geothermie Keine Stellungnahme. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Bedenken. Sozialplanung Keine Stellungnahme. Verkehrsbehörde Keine Stellungnahme. Klimaschutz Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Der Umweltbericht wird Gegenstand des nächsten Verfahrensschrittes sein. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-19 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | Zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus unserer Sicht keine Anregungen oder Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-03-25 Untere Forstbehörde ausschließlich für den F31 | Nach Prüfung der Sachlage wird durch das o. g. Bauvorhaben weder Waldfläche in Anspruch genommen noch der Waldabstand nach § 24 Landeswaldgesetz – LWaldG unterschritten, da eine Waldeigenschaft weder auf der Projektfläche noch auf den angrenzenden Flächen vorhanden ist. Dementsprechend bestehen forstbehördlicherseits keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
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