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Beschluss: Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 19.09.2022 für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt beschließt die Gemeinde Armstedt selbst ein Planungsbüro zu benennen.
Außerdem beschließt die Gemeinde Armstedt, dass die Kosten der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zwischen der Gemeinde Armstedt und den drei Investoren für die PV-Freiflächenanlagen aufzuteilen sind. Mit den Investoren sind entsprechende Regelungen (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung, etc.) zu treffen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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