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Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass
- zu der Sitzung ordnungsgemäß gem. § 34 Abs. 3 Satz der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eingeladen wurde,
- der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellungen erheben sich keine Einwendungen. |
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