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Auszug - F12 - Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)"  

 
 
16/2024/319 9. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:06 - 21:39 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Errichtung eines Gewerbegebietes (Tank + Rast)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen sind weitere Gutachten zu beauftragen. Sowohl ein Lärmschutz- als auch ein Artenschutzgutachten sind an externe Fachbüros zu vergeben.

 

8. Die Gemeinde Großenaspe liegt in einem Bereich, für den eine Kampfmitteluntersuchung durchzuführen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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