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Auszug - B4 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Nördlich Bast"  

 
 
09/2024/039 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus Ole School Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Gemeindevertreter Hajo Gerriets verlässt wegen Befangenheit die Sitzung.

 

Beschluss:

1. r das Gebiet „rdlich Bast wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für die Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern die Gemeinde Fuhlendorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Fuhlendorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

8. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen sind weitere Gutachten zu beauftragen. Sowohl ein Lärmschutz- als auch ein Artenschutzgutachten sind an externe Fachbüros zu vergeben.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Hajo Gerriets


Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

0

Enthaltungen

1