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Beschluss: Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde im Jahr 2019 durch die Gemeinde Bimöhlen aufgestellt. Der Lärmaktionsplan ist regelmäßig (alle 5 Jahre) zu überprüfen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024/2025 ist der Anlage zu entnehmen
Der Öffentlichkeit ist zum Tagesordnungspunkt ein Rederecht eingeräumt.
Einwendungen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht.
Die Gemeinde Bimöhlen beschließt den Lärmaktionsplan 2024/2025 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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