Bürgerinformationssystem
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In den Vorbemerkungen, zweiter Absatz, wird das Jahr von 2025 zu 2004 geändert.
§ 6 Abs. 2, Satz 2 entfällt: „Herangezogen wird die abgegebene Abwassermenge, die den an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken durch den Wasserzweckverband „Mittleres Störgebiet“ als Frischwasser zugeführt wird, abzüglich der Menge, die nach der jeweiligen Satzung der Gemeinden Hardebek und Hasenkrug als nicht zugeführt gelten.“
Beschluss: Die Gemeindevertretung Hasenkrug stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Hardebek und Hasenkrug unter Berücksichtigung der vorgenannten redaktionellen Änderung zu. Abstimmungsergebnis:
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Hardebek und Hasenkrug zum 01.01.2025 zu. Der Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister werden zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt. Abstimmungsergebnis:
Herr Nicko Fölster bittet, folgenden Satz mit ins Protokoll aufzunehmen: Der Bürgermeister und die Finanzausschuss-Vorsitzende erklären, dass die Gemeinde Hardebek der Gemeinde Hasenkrug die Einwohnergleichwerte, wofür Hardebek ca. 25.000,00 EUR bezahlt hat, ohne finanziellen Ausgleich überschreibt.“
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