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Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Hardebek und Hasenkrug zum 01.01.2025 unter Berücksichtigung folgender Änderungen zu:
In den Vorbemerkungen, zweiter Absatz, wird das Jahr von 2025 auf 2004 geändert.
§ 6 Abs. 2, Satz 2 entfällt: „Herangezogen wird die abgegebene Abwassermenge, die den an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken durch den Wasserzweck-verband „Mittleres Störgebiet“ als Frischwasser zugeführt wird, abzüglich der Menge, die nach der jeweiligen Satzung der Gemeinden Hardebek und Hasenkrug als nicht zugeführt gelten.“
Der Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister werden zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
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