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Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2023 - laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
7
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land