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Auszug - B6 – Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  

 
 
05/2024/080 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 10.2
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:39 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

 

  1. r das Gebiet Hagen, nördlich wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Flächen für die PV-Freiflächen / Agri-PV in Hagen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden wird ein Planungsbüro beauftragt werden.
     
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
     
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
     
  5. Sofern die Gemeinde Hagen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
     
  6. Die Gemeinde Hagen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
  7.  

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

  1. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten, Artenschutzgutachten.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:rn-Carsten Fock

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 8

davon anwesend: 6

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

0

dagegen

6

Enthaltungen

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.