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Der Wehrführer Oliver Nielsen fragt an, warum die Änderung der Entschädigungssatzung unter TOP 11, nicht auch eine Angleichung/Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung für Feuerwehren vorsieht. Herr Bürgermeister Wilczek stellt diese Frage für eine Diskussion zurück und verweist auf den TOP 11. |
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