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Beschluss: Die Gemeindevertretung Hardebek stimmt der Änderung der Entschädigungssatzung mit folgenden zusätzlichen Änderungen zu:
§ 3 Sitzungsgeld (2. Satz) … Die Zahlung erfolgt als Sitzungsgeld.
§ 9 Gemeindewehrführung (1.Absatz) - An die Wehrführung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde, wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der EntschVOfF….
(2. Absatz) - An die stellvertretende Wehrführung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes nach der EntschVOfF…
(3.Absatz) – Für die Aufgaben von Wartung und Pflege der Fahrzeuge, wird dem ehrenamtlichen Gerätewart eine Entschädigung in Höhe des Höchstsatzes nach der EntschRichtl-fF gewährt.
Abstimmungsergebnis:
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