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Auszug - B2 T2 1.Ä - Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges" der Gemeinde Bimöhlen  

 
 
02/2024/107 9.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 02.12.2024 mit folgendem Ergebnis gepft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 02.12.2024, TOP 12 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Reimer Wagner und Michael Schirrmacher

 

Die Sitzungsleitung übernimmt Herr Heisch.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0