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Beschluss:
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 02.12.2024 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen
die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Reimer Wagner und Michael Schirrmacher
Die Sitzungsleitung übernimmt Herr Heisch.
Abstimmungsergebnis:
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