Bürgerinformationssystem
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Vor Beginn der Beratung wird die Befangenheit von Gemeindevertretern festgestellt. GV Holger Henning ist befangen, aufgrund der Verbindung zum Antragsteller. GV Holger Henning verlässt den Sitzungsraum wegen Befangenheit nach § 22 Gemeindeordnung.
GV Gesa Abel sieht die Befangenheit auch bei GV Hauke Runge, da er von der Wärmeleitung profitieren würde und so der Beschluss einen unmittelbaren Vor oder Nachteil bringen kann.
GV Gesa Abel möchte gerne eine allgemeine Diskussion darüber, ob die Gemeinde grundsätzlich einer Leitungsführung über Gemeindeland (Straßenrand) zustimmen würde. Weiterhin stellen sich Fragen bezüglich der Verlegung von Leitungen, da ja im Straßenrandbereich auch schon andere Leitungen verlaufen (Trinkwasser, Strom, Telefon etc. könnten im Straßenrandbereich liegen). Bezüglich des konkreten Leitungsverlaufes wird von Gesa Abel die Frage aufgeworfen, ob die Leitungstrasse auch über Grundstücke des Kreises Segeberg (Verkehrsflächen) läuft. Sie vermutet, dass die Leitung auch über das Grundstück 130, Flur 5 führen müsste. Es könnte auch sein, dass Straßen berührt werden, die dem Kreis Segeberg gehören. Der Verlauf über Grundstücke des Kreises muss ausgeschlossen sein. Weitere Punkte im Vertrag sollten näher beleuchtet werden. ZB. §§ 1 Abs. 8, § 5 Abs. 4 letzter Satz, § 6 Abs. 2 letzter Satz, § 4 Versicherung und Entschädigung Der Vertrag muss nochmal genau betrachtet werden. GV Gesa Abel und GV Jan Pedd klären dies mit dem Kämmerer des Amtes Herrn Lars Wrage. Holger Henning klärt die Leitungsführung mit dem Kreis. Das Thema soll wieder behandelt werden nach der Vertragskontrolle.
Abstimmungsergebnis:
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